Unternehmerische Freiheiten
EU-Kommission und Europäisches
[i]EU-Parlamentsbericht zum Corporate Governance-Rahmen für
europäische Unternehmen angenommenParlament setzen erkennbar auf
eine Ausweitung des Regelwerks zur Corporate Governance. Der Inhalt des
Grünbuchs KOM(2011) 164/3 der EU-Kommission fand im Parlament in Brüssel nun
durch die breite Zustimmung zum Entschließungsbericht zu einem Corporate
Governance-Rahmen für europäische Unternehmen ein positives Echo. Unternehmen
sollen transparenter werden – so weit so gut. Die Vorfreude in vielen
Vorständen und Aufsichtsräten über weitere verbindliche Vorgaben hält sich in
Grenzen, zumal auch soziale und ökologische Anliegen befördert werden sollen
– z. B. eher sachferne Quotenregelungen zugunsten weiblicher und
ausländischer Mitglieder in Verwaltungsräten und anderen Führungspositionen.
Immerhin erkannte das EU-Parlament die einseitige
„Ausrichtung des Grünbuchs auf die monistische Struktur und
die Vernachlässigung der dualen Struktur, die in Europa ebenfalls weiträumig
vertreten ist.” Das kann man aus deutscher Sicht gewiss unterstreichen.
Generell steht hinter den gesellschaftspolitischen Ambitionen der EU-Organe ein
Fragezeichen. Und davor steht: Gilt der Grundsatz der Subsidiarität noch?
Keine fundamentalen Einwände [i]In dieser IWB: EuGH- Entscheidungen zur Besteuerung natürlicher Personen seit 1993bestehen inzwischen an der Rechtsprechung des EuGH zur direkten Besteuerung. Auch zum deutschen Recht der Ertragsteuern sowie zum Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuerrecht ist inzwischen eine runde Zahl von Rechtssachen entschieden worden – die Darstellung von Kahler zum „Kompendium der 50 Urteile des EuGH zur direkten Besteuerung in Deutschland” beginnt mit Teil 1 auf Seite 253.
Dass die Musik inzwischen [i]Indien rückt zu Recht stärker
in den Fokusfür viele Branchen nicht mehr in Europa, sondern
(auch) in Indien spielt, berücksichtigen Müller mit der Rezension des Indischen
Supreme Court „Anteilsverkauf an indischer Vodafone Gesellschaft in
Indien nicht steuerpflichtig” ab Seite 242 und Banerjee mit der
Einführung „Die Limited Liability Partnership im indischen Recht”
ab Seite 246. Die Reformen im indischen Gesellschafts- und Investitionsrecht
durch das Haushaltsgesetz 2011/12 erleichtern u. a. ausländische
Direktinvestitionen.
Darüber hinaus soll das Budget
2012 weitere Reformen bringen, etwa die Erhöhung der Service Tax
auf 12 % und ihre Ausweitung auf praktisch alle Dienstleistungen ab April 2012.
Die Excise Duty auf die Produktion von Gütern soll auf 12 % steigen. Und für
die geplante Goods and Service Tax sollen ab August die verwaltungs- und
softwaretechnischen Grundlagen bestehen. Die Bewertung und Einordnung
dieser absehbaren weiteren Reformen kann noch nicht jetzt erfolgen. Der Trend
zu mehr behördlicher Überwachung scheint aber global zu sein.
Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
IWB 7 / 2012 Seite 1
NWB TAAAE-06386