Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Köln | Zweifel an der Europarechtskonformität der Entstrickungsregeln
Es ist vor dem Hintergrund der Niederlassungsfreiheit ernstlich zweifelhaft, ob allein die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine Betriebsstätte eines anderen Mitgliedstaats dazu führen darf, dass stille Reserven besteuert werden (EFG 2012 S. 302).
In dem dem AdV-Verfahren zugrunde liegenden Streitfall hatte die Astin. im Jahr 1998 Betriebsvermögen von Deutschland in eine belgische Betriebsstätte überführt. Im Rahmen der Veranlagung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008 löste das FA den in 1998 gebildeten passiven Ausgleichsposten gewinnerhöhend auf. Der Ausgleichsposten beruhte auf dem Betriebsstättenerlass von 1990 (BStBl 1990 I S. 72). Zwischenzeitlich wurde mit dem SEStEK § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG eingeführt, wonach ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deuts...