Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entfernungspauschale | Nachweis der verkehrsgünstigsten Strecke
Nutzt ein Arbeitnehmer das Auto für Fahrten zur Arbeitsstätte, kann er 0,30 € pro Entfernungskilometer als Werbungskosten ansetzen . Alternativ kann der Arbeitgeber diesen Betrag dem Arbeitnehmer erstatten, was einerseits pauschale Lohnsteuer und andererseits Sozialversicherungsfreiheit auslöst . Grundlage für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Fahrstrecke zur Arbeit, solange keine andere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Der BFH hat in zwei Urteilen die Kriterien für die verkehrsgünstigste und kürzeste Strecke voneinander abgegrenzt . Er hat insbesondere festgestellt, dass