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Erhöhung des Eigenkapitals einer GmbH durch Bareinlagen
[i]Wolf, Fallstricke bei Leistung der Bareinlage, BBK 1/2012 S. 37 NWB NAAAD-98969 Das Eigenkapital von Kapitalgesellschaften gliedert sich gemäß § 266 Abs. 3 HGB in die Posten gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen sowie in Abhängigkeit der Ergebnisverwendung in den Vortragsposten zzgl. des Jahresergebnisses gemäß GuV oder unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung den Bilanzgewinn/Bilanzverlust. Beschließen die Gesellschafter einer GmbH, das Eigenkapital durch Bareinlagen zu erhöhen (und die neuen Anteile nicht vollständig einzuzahlen), so erfordert dies eine gesonderte buchhalterische Erfassung. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Thematik und stellt die Buchungen anhand eines Fallbeispiels dar.
I. Eigenkapital von Kapitalgesellschaften
1. Bilanzieller Ausweis des Eigenkapitals nach HGB
[i]EigenkapitalfunktionenDas Eigenkapital stellt grundsätzlich die Residualgröße zwischen Vermögen abzüglich Schulden dar und dient der Erfüllung verschiedener Funktionen im Unternehmen. Zu nennen sind z. B. die Haftungs-, Geschäftsführungs- oder Verlustausgleichsfunktion im Fortführungsfall („Going Concern”) .
[i]BilanzgliederungGemäß § 266 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB gliedert sich das Eigenkapital bei ...