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Fallstricke bei Leistung der Bareinlage
Rechtsfolgen und Buchausweis nach MoMiG
[i]Wolf, Reform der GmbH-Rechnungslegung durch das MoMiG, BBK 19/2008 S. 1005 NWB BAAAC-91455 Bei der (Neu-)Gründung und Kapitalerhöhung sind im Zusammenhang mit der Einlageleistung immer wieder Fallgestaltungen anzutreffen, die später nicht selten zu unerwarteten Rechtsfolgen für die Betroffenen führen. Verdeckte Sacheinlage sowie Hin- und Herzahlen sind hier die relevanten Stichworte, bei denen auch in Beraterkreisen noch immer Unsicherheit zu bestehen scheint. In Ergänzung zum BBK-Beitrag zur Reform der GmbH-Rechnungslegung durch das MoMiG sollen im Folgenden vor allem die buchtechnischen Konsequenzen und die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung dargestellt werden; der Fokus zielt dabei auf die Rechtsform der GmbH.
I. Die Haftungstatbestände im Überblick
1. Hin- und Herzahlen
[i]Anmeldung im HandelsregisterIst gemäß § 19 Abs. 5 GmbHG vor der Einlage eine Leistung an den Gesellschafter vereinbart worden, die wirtschaftlich einer Rückzahlung der Einlage entspricht und die nicht als verdeckte Sacheinlage gemäß § 19 Abs. 4 GmbHG zu beurteilen ist, so befreit dies den Gesellschafter von seiner Einlageverpflichtung. Das gilt aber nur dann, wenn die Leistung durch einen vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt ist, der jederzeit fällig ist oder durch frist...