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Passivierung „angeschaffter” Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot
Keine steuerlichen Einschränkungen für als Entgelt übernommene Verbindlichkeiten
In Bestätigung und Fortführung seines Urteils vom - I R 102/08 (BStBl 2011 II S. 566) hat der I. Senat des BFH erneut klargestellt, dass im Rahmen eines „asset deals” übernommene Verbindlichkeiten keinem steuerlichen Ausweisverbot unterliegen. Sowohl im Zugangszeitpunkt als auch an den darauf folgenden Stichtagen sind sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten. Auf die zivilrechtliche Form des Schulderwerbs – Schuldbeitritt oder Schuldübernahme – kommt es hierbei nicht an.
Sachverhalt und Entscheidung des BFH
Die Klägerin, eine GmbH, übernahm den Betrieb einer Tochtergesellschaft als Gesamtheit von Wirtschaftsgütern („asset deal”). Als Teil des Entgelts übernahm sie vorhandene Jubiläumsrückstellungen und Verpflichtungen gegenüber einem Pensionsverein. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die übernommenen Passiva in der Eröffnungsbilanz mit ihren gemeinen Werten anzusetzen seien, in den Folgebilanzen aber einem steuerlichen Ausweisverbot unterlägen. Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren dagegen erhobene Klage der GmbH, die einen Ausweis der übernommenen Verbindlichkeiten in der Schlussbilanz begehrte, hatte Erfolg. Auch der BFH...