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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 331

Abzweigung von Kindergeld für behinderte Kinder

Gunnar Skerhut

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-05858 Städte und Landkreise, die behinderte Kinder unterstützen, beantragen vermehrt die „Abzweigung” des Kindergelds an sich. Es kämpfen also Sozialbehörde und Eltern behinderter Kinder um das Kindergeld. Dieses kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus – unter Umständen bis zum Tod des Kindergeldberechtigten oder des behinderten Kindes – gezahlt werden. Daher geht es für die Träger der Sozialleistungen bei diesen Streitigkeiten, über Jahre gerechnet, bundesweit um mehrere Millionen Euro.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 14/2012 S. 1161.

Entscheidung des BFH

[i]Aufwand der Eltern höher als Kindergeld?Der BFH hat bereits entschieden, dass eine Abzweigung des Kindergelds ausscheidet, wenn dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen mindestens in Höhe des Kindergelds entstehen. Haben also die Eltern einen Aufwand in Höhe von mindestens 184 € monatlich (beim ersten Kind), ist allein die Auszahlung des vollen Kindergelds an den Kindergeldberechtigten ermessensgerecht (vgl. , BStBl 2008 II S. 753).

Nachweispflicht

[i]Lücke in der Bedarfsdeckung bzw. Regelsätze übersteigender AufwandFolglich müssen die Kindergeldberechtigten nach bisheriger Verwaltungspraxis ihren finanziellen Aufwand darlegen und glaubhaft machen. Wie dies zu...

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