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Umsatzsteuer | Ehrenamtliche Tätigkeit und Umsatzsteuerrecht
Mit (BStBl 2012 I S. 59) hat sich das BMF zur Angemessenheit der Vergütung bei ehrenamtlicher Tätigkeit geäußert und damit die in § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG geregelten Anforderungen an eine Umsatzsteuerbefreiung streng ausgelegt. [i]Seifert, StuB 5/2012 S. 196; Engelsing/Schmidt, NWB 8/2012 S. 643Mit Schreiben vom teilt das BMF mit, dass die Grundsätze des vorgenannten mit dem Abschn. 4.26.1 Abs. 4 UStAE geändert worden ist, auf Umsätze anzuwenden sind, die nach dem ausgeführt werden.