NWB Nr. 14 vom Seite 1121

„Herausforderung Unternehmensnachfolge”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Fehlentscheidungen und Konsequenzen

Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn steigt die Zahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen zwischen 2011 und 2020 je nach Schätzvariante von 104.000 auf 124.000 bzw. 131.000. Gleichzeitig sinkt – aufgrund der demografischen Entwicklung – die Zahl der Übernehmer. Umso erfreulicher für den „alten” Chef, wenn Sohn oder Tochter bereit ist, in seine Fußstapfen zu treten. Derzeit wird knapp die Hälfte aller zur Nachfolge anstehenden Unternehmen an Familienmitglieder übergeben, wie oben genanntes Institut herausfand. Dabei ist die Familiennachfolge in aller Regel die schwierigste Form der Nachfolge. Scheitert doch mancher „Junior” an den im familiären Umfeld vorhandenen hohen emotionalen Erwartungen. Mit zu den häufigsten Übergabefehlern gehören steuerliche Fehlentscheidungen. Diese gilt es zu vermeiden. Stinn widmet sich daher – nachdem er in NWB 31/2011 die steuerlichen Rechtsfolgen der direkten Übertragung eines Einzelunternehmens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dargestellt hat – auf Seite 1151 den steuerlichen Konsequenzen einer schrittweisen Übertragung durch Beteiligung an einer Personengesellschaft.

Mit der Übertragung von Privatvermögen befasst sich Tölle auf Seite 1176. Das aktuelle Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bietet hier Gestaltungsmöglichkeiten, die zu erheblichen Steuervorteilen führen. Besonders geeignet zur steuerbegünstigten Übertragung von Privatvermögen scheint die gewerblich geprägte Personengesellschaft, lassen sich doch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sämtliche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen nutzen. Anhand von Vergleichsrechnungen zeigt Tölle auf, wie hoch die Steuerersparnis ausfallen kann. Wie lange sich diese legalen Gestaltungsmöglichkeiten noch nutzen lassen, ist allerdings offen. Der Bundesfinanzhof hat Bedenken geäußert. Im Verfahren II R 9/11 fordert er das Bundesfinanzministerium zum Beitritt auf, um die Frage zu klären, ob die Möglichkeit, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen, gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt.

Bund und Länder fördern gezielt den Einsatz voll eigengenutzter Blockheizkraftwerke in Mehrfamilienhäusern als Maßnahme zum Klimaschutz und zur Dezentralisierung der Stromversorgung. Im Vorfeld gibt es allerdings einiges zu beachten, speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften: Von der ersten Überlegung für eine anstehende Heizungssanierung über die Planung, Beschlussfassung, Finanzierung, Installation bis zur Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung. Oft nicht im Fokus stehen die umsatz- und ertragsteuerlichen Konsequenzen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, die Schmidt auf Seite 1140 erläutert.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 1121
BAAAE-05851