Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Frankfurt/M. Beschluss v. - 20 W 149/11

Gesetze: GBO § 19; GBO § 29; BGB § 164; BGB § 705; BGB § 899a; BGB § 2150

Leitsatz

Leitsatz:

1. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsichtlich des Nachlasses vertreten.

2. Ein Vermerk über eine Unterschriftsbeglaubigung mit städtischem Stempel und der Unterschrift einer Sekretärin erfüllt nicht die Voraussetzung einer öffentlichen Beglaubigung gemäß §§ 29 Abs. 1 GBO, 129 Abs. 1 BGB, § 63 BeurkG, 13 HessOrtsgerichtsG.

Fundstelle(n):
QAAAE-05846

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 14.11.2011 - 20 W 149/11

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen