Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzgängerbesteuerung im Verhältnis Deutschland-Schweiz
No Taxation without Consultation?
Ein veritabler Klassiker unter den Konfliktherden des internationalen Steuerrechts ist die Besteuerung der sog. Grenzgänger. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es hierbei um das Steuersubstrat von mehreren Zehntausend – meist hochqualifizierten – Arbeitnehmern geht, die immer mobiler im Dienste ihres Arbeitgebers unterwegs sind, und daher immer schwieriger in die herkömmlichen steuerrechtlichen Kategorien eingeordnet werden können. Der folgende Artikel bietet eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Rechtslage für in Deutschland wohnende und in der Schweiz beschäftigte Arbeiternehmer. Im Dreiländereck am Oberrhein zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich sind alleine 90.000 Grenzgänger unterwegs. Während im Verhältnis Deutschland-Frankreich mehrheitlich in Frankreich ansässige Personen nach Deutschland zur Arbeit pendeln, gibt es im Verhältnis zur Schweiz eine deutliche Mehrheit von in Deutschland wohnenden Personen, die in die Schweiz pendeln.
I. Grenzgänger – Grund- und Ausnahmefall
[i]Regelmäßige Rückkehr Im Grundfall des Art. 15a DBA Schweiz vollzieht der Grenzgänger eine Pendelbewegung mit „regelmäßiger Rückkehr” zum Wohnsitz (vgl. Miessl, BB 2011 S. 2711 f.; Lusche, DStR 2010 S. 91...BStBl 1993 I S. 929