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IWB Nr. 6 vom Seite 196

Russische Steuerbehörden konkretisieren das APA Verfahren

Dipl.-Kffr. Svetlana Kuzmina und Dipl.-Volksw. Alexander Rösch sind Mitarbeiter in der Service Line Verrechnungspreise bei Deloitte in Düsseldorf

Nach der Einführung des neuen Verrechnungspreisgesetztes, das seit dem in Kraft getreten ist, haben nun die russischen Steuerbehörden damit angefangen die Anwendung des neuen Gesetzes zu konkretisieren. Zu den ersten Erläuterungen gehört ein Schreiben, welches das Verfahren hinsichtlich des Abschlusses, der Ausführung und die Beendigung eines Advance Pricing Agreements (APA) zwischen dem Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden erklärt. Durch den Abschluss eines APAs erhalten Unternehmen in Russland eine bis jetzt fehlende Möglichkeit der Planungs- und Rechtssicherheit über die Verrechnungspreisgestaltung. Die Hauptpunkte des Schreibens sind im Folgenden kurz zusammengefasst.

[i]Das Vorgespräch Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit im Rahmen eines Vorgespräches mit den Steuerbehörden abzusprechen, ob der Sachverhalt für einen APA Abschluss geeignet ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Während des Vorgespräches hat der Steuerpflichtige insbesondere folgende Auskünfte bereitzustellen:

  • Gegenstand und Umfang der Transaktion, die durch das APA abgedeckt werden soll;

  • Eine Beschreibung der ökonomische Aktivitäten der Parteien, ihren steuerlichen Sitz und Bete...

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