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Doppelbesteuerung; | Fristberechnung bei Montagebetriebsstätten
Ein Stpfl., der ununterbrochen für mehrere Jahre in Luxemburg für die dortige Telefonkommunikationsgesellschaft aufgrund mehrerer Aufträge Kabel verlegt und Hausanschlüsse erstellt, unterhält in Luxemburg eine Betriebsstätte (Nds. , EFG 2002, 281). • Hinweis: Im Streitfall war der Kl. mehrere Jahre für die Telekom Luxemburg in Luxemburg tätig. Er verlegte Telefonkabel und stellte Hausanschlüsse her. Die Aufträge wurden jeweils für einzelne Bauabschnitte nach einer Ausschreibung erteilt. Das Material wurde von der Auftraggeberin gestellt. Der Kl. mietete in Luxemburg eine Halle an, in der er an den Wochenenden seine Baufahrzeuge abstellte. Das FA besteuerte den Kl. in Deutschland. Das FG verneinte jedoch das deutsche Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus Luxembur...BStBl 1999 II, 694