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Schweiz; | Teilrevision des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens
Das BMF hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass am in Bern ein Revisionsprotokoll zur Änderung des deutsch-schweizerischen DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet wurde. Dieses sieht vornehmlich die völlige Freistellung bestimmter grenzüberschreitender Dividenden von der Quellenbesteuerung vor (sog. Nullsatz). Der Nullsatz wird für Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen von mindestens 20 % am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft gewährt. Er gilt für Dividenden, die ab dem Jahr 2002 fällig werden. Die Schweiz hat sich verpflichtet, diese Dividenden künftig wie Deutschland an der Quelle steuerlich zu entlasten und hierzu ein entsprechendes Verfahren einzuführen. Mit dem Revisionsprotokoll wird außerdem der Austausch von Inf...