NWB-BB Nr. 4 vom Seite 97

Wer darf Krisenretter sein?

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verdeutlicht sein Ziel schon in der Namensgebung: Unternehmen sollen es zukünftig leichter haben, sich zu sanieren. Doch was heißt das konkret? Unternehmen, die kurz vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stehen, haben z. B. drei Monate Zeit, mithilfe eines Sanierungsberaters einen Sanierungsplan zu erarbeiten (sog. Schutzschirmverfahren). Hieran knüpfen sich in der Praxis vor allem zwei Fragen:

  1. Wie kann das Unternehmen die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beweisen?

  2. Wer darf Sanierungsberater sein?

Die erste Frage hat der Gesetzgeber eindeutig beantwortet: Das Unternehmen muss eine entsprechende mit Gründen versehene Bescheinigung vorlegen. Diese muss auch belegen, dass die angestrebte Sanierung Chancen auf Erfolg hat. Wie die Bescheinigung inhaltlich aussieht, stellt Hillebrand in seinem Beitrag ab S. 103 vor. Passend hierzu finden Sie ein Muster in der NWB Datenbank.

Etwas schwieriger ist da schon die Beantwortung der zweiten Frage. Zwar nennt der Gesetzgeber konkrete Berufsgruppen – nämlich „in Insolvenzsachen erfahrene Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation”. Er sagt jedoch nicht, was diese genannten Personen zu „in Insolvenzsachen erfahrenen Personen” macht. Hillebrand widmet sich in seinem Beitrag auch dieser Frage und fordert ein Gütesiegel für Sanierungsberater.

Dass diese Forderung in der Sanierungspraxis angekommen ist, zeigt das Bemühen einiger Institutionen, den Beruf des Sanierungsberaters zu konkretisieren. So hat die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) zusammen mit anderen Verbänden und Sanierungsexperten einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Erlangung eines Gütesiegels für Sanierungsberater verabschiedet. Auch der KMU-Beraterverband hat Richtlinien zur Erstellung von Sanierungsgutachten für KMU erstellt, die u. a. an die Person des Sanierungsberaters verschiedene Anforderungen stellen.

Diese Bemühungen machen deutlich, dass die Rolle des Sanierungsberaters in Zukunft immer wichtiger wird. Wenn Sie kriselnde Unternehmen beraten, bedeutet das für Sie einerseits, dass Sie verstärkte Anstrengungen unternehmen müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Man kann es aber auch positiv sehen: Sie haben die Chance, sich gegenüber Beratungskollegen hervorzuheben. Und ganz unabhängig davon erhöhen Sie die Chance, dass Sie die Unternehmen erfolgreich aus der Krise führen – Ihre Mandanten und Ihr Geldbeutel werden es Ihnen danken.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 4/2012 Seite 97
NWB YAAAE-05288