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Arbeits- und Sozialrecht; | zur Anwendbarkeit und Auslegung der VO (EWG) Nr. 1408/71
In der Rs. C-255/99 hat der wie folgt entschieden: (1) Eine Leistung wie der Unterhaltsvorschuss nach dem österreichischen Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschussgesetz) von 1985 ist eine Familienleistung i. S. von Art. 4 Abs. 1 Buchst. h der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates v. zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die VO (EG) Nr. 118/97 des Rates v. geänderten und aktualisierten Fassung. (2) Eine Person, die zumindest einen Elternteil hat, der tätiger oder arbeitsloser Arbeitnehmer ist, fällt als Familienangehöriger eines Arbeitnehmers i. S. von Art. 2 Abs. 1 i. V....