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FG Niedersachsen 26.07.2001 5 K 374/00, IWB 4/2002

Umsatzsteuer; | EG-rechtskonforme Auslegung von § 233a AO

§ 233a AO ist EU-rechtskonform dahin gehend auszulegen, dass Entstehungszeitpunkt für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung allein das Bewirken der Lieferung oder Leistung ist. Der Zeitpunkt des Rechnungserhalts ist insoweit unerheblich (Nds. , EFG 2001, 1414). •Hinweis: Im Streitfall hatte die Klin. erst ca. drei Jahre nach Ausführung der Lieferung (1992) zur USt optiert. Danach erhielt sie die Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Das FA berücksichtigte die Vorsteuern erst 1995 und setzte für 1992 Nachzahlungszinsen fest. Nach Auffassung des FG steht den Nachzahlungszinsen ein entsprechender Anspruch auf Erstattungszinsen gegenüber. § 233a Abs. 2 AO knüpft die Verzinsung an die Entstehung der Steuer. Zwar entsteht der Vorsteueranspruch nach st. BFH-Rspr. in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 1 UStG mit Ablauf de...BStBl 1996 II, 338

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