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Finanzgerichtsordnung | Steuererstattung per einstweiliger Anordnung
Das Finanzgericht kann eine Finanzbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, eine Steuererstattung festzusetzen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unumgänglich ist, der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und der Anordnungsgrund eine besondere Intensität aufweist. Das FG Münster stellte mit Beschluss vom fest, dass der für den Erlass der einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsanspruch gegeben ist. Die Antragstellerin hat bei summarischer Prüfung Anspruch auf Änderung der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Umsatzsteuerfestsetzungen 2006 bis 2008, da die Umsatzsteuerfestsetzungen rechtswidrig sind. Denn das Finanzamt hat die Umsätze aus der Abgabe von Speisen bislang dem regulären Steuersatz von 16 %...