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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 24-25 | Finanzierung: Vorweggenommene und nachträgliche Werbungskosten

Bauzeitzinsen sind nach einem aktuellen Urteil zu Gunsten des Steuerzahlers den Herstellungskosten zuzuordnen, wenn eine Berücksichtigung als vorweggenommene Werbungskosten in den Herstellungsjahren nicht möglich ist. Das letzte Wort hat der BFH. Zudem bringen wir Sie auf den neuesten Stand im Hinblick auf das anhängige Verfahren zu nachlaufenden Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie.

Track 24 | Aktuelle Entscheidung des FG München

Kann ein Vermieter Bauzeitzinsen als Herstellungskosten behandeln, wenn dies für ihn steuerlich günstiger ist? Diese Frage muss der Bundesfinanzhof beantworten unter dem Aktenzeichen .

Normalerweise sind beim Streit mit dem Finanzamt die Rollen klar verteilt: Vermieter wünschen sich einen Sofortabzug ihrer Aufwendungen als Werbungskosten. Das Finanzamt plädiert dagegen auf Herstellungskosten. Und damit auf eine Verteilung über die Nutzungsdauer im Wege der Abschreibung. Dass es aber auch einmal anders herum sein kann, zeigt ein Verfahren vor dem Finanzgericht München .

Gestritten wurde um Bauzeitzinsen. Das sind, wie der Name schon sagt, die Zinsen, die beim Neubau einer Immobilie währ...

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