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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 08-09 | Entfernungspauschale: Längerer Arbeitsweg setzt keine Zeitersparnis voraus

Der BFH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann. Eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten ist nicht erforderlich. Der BFH hat zudem ein – für den Steuerzahler nachteiliges – Urteil des FG Rheinland-Pfalz zum Abzug der Reisekosten zum Besuch der CeBIT-Messe zurück verwiesen.

Track 08 | Pendlerpauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte

Die beiden aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Entfernungspauschale machen heute den Anfang. Der Hintergrund ist jedem Berater vertraut:

Für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte kann je Arbeitstag eine Entfernungspauschale von 0,30 € steuermindernd geltend gemacht werden, für jeden vollen Kilometer zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Maßgebend ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Ausnahmsweise kann jedoch nach dem Gesetzeswortlaut eine längere Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese erstens offensichtlich verkehrsgünstiger ist und zweitens vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird.

Wa...

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