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Zeitpunkt der Berücksichtigung von Liquidationsverlusten
Im Fall der Liquidation einer GmbH stellt sich für den i. S. von § 17 EStG beteiligten Gesellschafter die Frage, wann er einen Verlust aus seiner Beteiligung in seiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen kann bzw. muss. Obwohl ein Veräußerungsgewinn i. S. des § 17 EStG zeitlich nach der sog. Stichtagsbewertung im Veräußerungszeitpunkt entsteht und zu besteuern ist (H 17 Abs. 4 EStH „Entstehung des Veräußerungsgewinns” und H 17 Abs. 7 EStH „Stichtagsbewertung”), fehlt es für den Entstehungszeitpunkt eines Liquidationsverlustes an einer gesetzlichen Regelung. Grundsätzlich entsteht ein Liquidationsverlust mit Abschluss des Liquidationsverfahrens (d. h. Löschung der GmbH aus dem Handelsregister). Erst dann steht nicht nur fest, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch Gesellschaftsvermögen zurückgezahlt wird, sondern auch, welche nachträglichen Anschaffungskosten und Veräußerungs-/ Auflösungskosten ihm entstehen (H 17 Abs. 7 EStH „Auflösung und Kapitalherabsetzung”, sog. Realisationsprinzip). Ausnahmsweise kann der entsprechende Verlust aber nach der ständigen BFH-Rechtsprechung schon vorher entstehen, wenn nicht mehr mit der Änderung eines bereits feststehenden Verlustes zu rechnen ist (BStBl 2000 II S. 343