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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 225

Neue Entwicklungen bei erbschaftsteuerlichen Poolvereinbarungen

Anmerkung zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011

Benedikt Karla

„Pooling” ist ein Begriff, der im Bereich der Unternehmensnachfolge vermehrt an Bedeutung gewonnen hat. Die Einführung der erbschaftsteuerlichen Möglichkeit, (Streubesitz-)Anteile an Kapitalgesellschaften durch eine Schenkung bzw. Verfügung von Todes wegen begünstigt zu übertragen, ist bei den beteiligten Steuerpflichtigen sowie in Fachkreisen auf reges Interesse gestoßen. Hintergrund dieser neu eingefügten Regelung ist der gesetzgeberische Wille zur Privilegierung von Familien-Kapitalgesellschaften. Trotz der Erbschaftsteuerreform ist die Interpretation einzelner Voraussetzungen bei sog. erbschaftsteuerlichen Poolvereinbarungen jedoch unklar geblieben. Neue Anhaltspunkte zur Auslegung insoweit streitiger Punkte bieten nun die Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR) 2011 vom , die sowohl einzelne Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes als auch des Bewertungsgesetzes kommentieren.

I. Einleitung

Zweifelsfragen hinsichtlich verschiedener Merkmale der erbschaftsteuerlichen Poolvereinbarung i. S. von § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG bestehen bereits seit Beginn der zum in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform. Nachdem im Schrifttum über einzelne Tatbestandsvoraussetzungen, etwa das Merkmal der „Verfügung”, lebhaft diskutiert wurde, hat die Finanzverwaltu...

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