SteuerStud Nr. 4 vom Seite 193

Editorial

Sabine Himmelberg | Redaktion | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in dieser Ausgabe widmen wir uns schwerpunktmäßig verschiedenen Aspekten der Unternehmensnachfolge. Auslöser sind zum einen Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes und zum anderen die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011.

Dirk Eisele befasst sich mit den Neuerungen, die auf das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zurückgehen: Relevanz für Fragen der Unternehmensnachfolge entfalten sowohl die Änderungen, die den Komplex des Verschonungsinstrumentariums für begünstigungsfähiges Unternehmensvermögen betreffen, als auch die geänderte Behandlung von Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Familien-Kapitalgesellschaften steht durch eine Schenkung bzw. Verfügung von Todes wegen die Möglichkeit der begünstigten Übertragung von (Streubesitz-)Anteilen an Kapitalgesellschaften offen. Wie einzelne Voraussetzungen erbschaftsteuerlicher Poolvereinbarungen nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts – den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 – zu interpretieren sind, beleuchtet Benedikt Karla.

Eine bereits etablierte Form der Unternehmensnachfolge, für die die Weichen immer schon zu Lebzeiten gestellt werden, besteht in der Vermögensübertragung gegen Zahlung von Versorgungsleistungen. Simon Moorkamp und Berend Grever stellen die wichtigsten Aspekte dieser Gestaltung unter Berücksichtigung des 4. Rentenerlasses des BMF vor.

Manchmal ist ein potenzieller Nachfolger aber noch zu jung, um in die Fußstapfen eines Elternteils zu treten. In solchen Fällen werden beispielsweise Warenbestand und Ladeneinrichtung in der Regel an einen fremden Dritten veräußert. Welche einkommen- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen eine solche Veräußerung hat, können Sie anhand der Übung von Sebastian Schwarz nachvollziehen.

Bis zur nächsten Ausgabe!

Ihre

Himmelberg

Fundstelle(n):
SteuerStud 4/2012 Seite 193
NWB QAAAE-04715