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Umsatzsteuer; | Verkauf von Flugscheinen durch Reisebüros und Tickethändler
Zur Auslegung der Übergangsregelung in Abschn. 53a Abs. 2 UStR betr. die umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Flugscheinen durch Reisebüros und Tickethändler nimmt der BMF wie folgt Stellung: Die Vereinfachungsregelung in Abschn. 53a Abs. 2 UStR findet ausschließlich Anwendung beim Verkauf von Einzelflugtickets durch Reisebüros und Tickethändler. Sobald diese ein ”Paket” von Flugtickets erwerben und mit anderen Leistungen (z. B. Unterkunft und Verpflegung) zu einer Pauschalreise verbinden, handelt es sich um eine Reiseleistung, deren Umsatzbesteuerung sich nach § 25 UStG richtet. Können nicht alle Reisen aus diesem ”Paket” veräußert werden und werden daher Flugtickets ohne die vorgesehenen zusätzlichen Leistungen veräußert, sind die Voraussetzungen einer Vermittlungsleistung i. S. des Abschn. 53a Abs. 2 UStR nicht erfüllt, da insoweit das Reisebüro bzw. der...