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Gestaltung zur Vermeidung von Verlustuntergängen nach § 8c KStG
Einräumung von Genussrechten und stillen Beteiligungen
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 13/2012.
Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie der Untergang von nicht genutzten Verlusten bei Kapitalgesellschaften bei Beteiligung fremder Dritter durch steuerliche Gestaltung vermieden und zugleich die Eigenkapitalquote der Verlustgesellschaft – bei der es sich meist um krisengeschüttelte Unternehmen handelt – erhöht werden kann.
I. Ausgangsfall
Eine GmbH verfügt über Verlustvorträge in Höhe von 500.000 €. Sie würde gern die Tätigkeit des Unternehmens ausweiten und benötigt dafür Kapital. Ein fremder Dritter erwirbt einen GmbH-Anteil in Höhe von 40 %. Die GmbH hat stille Reserven in Höhe von 300.000 €.
II. Untergang von Verlusten gem. § 8c KStG
[i]Voraussetzungen für den Untergang von „nicht genutzten Verlusten”Nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gehen anteilig „nicht genutzte Verluste” unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals oder der Gesellschaftsrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Person übertragen werden (und zwar entgeltlich oder unentgeltlich, d. h. durch Schenkung – außer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an eine natürliche Person, Erbanfall und Erba...