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Steuerrecht; | Umsätze im Zusammenhang mit Wertpapieren
In der Rs. C-235/00 hat der EuGH am wie folgt entschieden: Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der 6. MwSt-Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der Ausdruck Umsätze, die sich auf Wertpapiere beziehen, Umsätze betrifft, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen; der Ausdruck Vermittlung, die sich auf Wertpapiere bezieht, keine Dienstleistungen betrifft, die sich auf die Erteilung von Informationen über ein Finanzprodukt und ggf. die Annahme und Bearbeitung der Anträge auf Zeichnung der entsprechenden Wertpapiere beschränken und nicht deren Ausgabe umfassen.