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Gewerbesteuer | Kein Unionsverstoß der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der von einer inländischen Tochtergesellschaft an eine niederländische Muttergesellschaft gezahlten Darlehenszinsen
Die hälftige Hinzurechnung der Zinsen aus Darlehen der in den Niederlanden ansässigen Muttergesellschaft zum Gewinn einer Kapitalgesellschaft gem. § 8 Nr. 1 GewStG 2002 verstößt weder gegen die Richtlinie 2003/49/EG des Rats vom über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ABl EU 2003, Nr. L 157 S. 49) – Anschluss an das NWB DAAAD-88765 „Scheuten Solar Technology” (IStR 2011 S. 590) – noch gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit und auch nicht gegen die Diskriminierungsverbote des Art. 24 DBA-Niederlande (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz 2, § 8 Nr. 1 GewStG 2002; § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3, § 17, § 18 KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG; § 291, § 302 AktG; Art. 1 Abs. 1 EU-Zins- und Lizenzrichtlinie; Art. 24 Abs. 1, Abs. 2 DBA-Niederlande).
Der BFH hatte im Urteilsfall mit Beschluss vom