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Neuerungen bei Gesellschafterdarlehen
Notwendigkeit einer kritischen Überprüfung der Finanzierung von Unternehmen
Bekanntlich hat das deutsche GmbH-Recht durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)” Ende 2008 die wohl umfassendste Reform seit seiner Schaffung im Jahre 1892 erfahren. Wie die Praxis zeigt, hat sich ein wesentlicher Teilbereich der im Jahre 2008 umgesetzten Neuerungen jedoch offenbar noch nicht in ausreichendem Maße ins Bewusstsein der Unternehmen/Unternehmer eingeprägt, nämlich die äußerst praxisrelevanten Neuerungen zum Recht der Gesellschafterdarlehen, die im Übrigen sämtliche Unternehmensformen – also keinesfalls nur die GmbH – betreffen.
Ott, Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei der GmbH nach dem MoMiG, StuB 2011 S. 243 NWB RAAAD-79833
Durch die GmbH-Reform im Jahre 2008 (MoMiG) wurde das bisherige Eigenkapitalersatzrecht bei Gesellschafterdarlehen abgeschafft und durch rechtsformneutrale Regelungen in der Insolvenzordnung (InsO) und im Anfechtungsgesetz (AnfG) ersetzt.
Die Neuregelungen bergen etliche Risiken gegenüber der früheren Rechtslage, z. B. im Falle einer überraschend und schnell eintretenden Insolvenz oder im Falle einer Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.
Jedes Unternehmen, das sich mit Gesellschafterdarlehen ...