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Keine weitere Umsatzsteuerermäßigung für Schiffspassagiere
Der [i]Kein ermäßigter USt-Satz für Personenbeförderung mit SchiffenBundestag hat am einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 17/8320) abgelehnt. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 17/8798) stimmten alle Fraktionen (außer der SPD) gegen die Initiative. Der Bundesrat wollte erreichen, dass der Personenbeförderung mit Schiffen der ermäßigte Steuersatz von 7 % zugrunde gelegt wird. Der ermäßigte Steuersatz galt bis zum Jahresende 2011. Die Länderkammer wollte die ermäßigte Besteuerung bis Ende 2013 verlängern, bis die vom Bund eingesetzte Regierungskommission eine grundlegende Neuregelung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt hat.