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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei „Refundierung” der „Vorverkaufsgebühr” beim Verkauf von Konzertkarten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Überträgt ein Konzertveranstalter den Kartenvorverkauf einer als Vermittlerin tätigen „Vorverkaufsstelle”, ist die „Vorverkaufsgebühr” Teil des vom Kunden für die Konzertkarte geschuldeten Entgelts und unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. (2) Die zwischen Konzertveranstalter und „Vorverkaufsstelle” vereinbarte „Refundierung” eines Teils der von den Kartenkäufern verlangten „Vorverkaufsgebühr” mindert die Bemessungsgrundlage für die vom Konzertveranstalter der Vorverkaufsstelle geschuldete Vermittlungsprovision, nicht dagegen die Bemessungsgrundlage für den Kartenverkauf.
Die Entscheidung ruht auf zwei Säulen. Die für die Klägerin (eine nach außen auftretende Konzertveranstalterin) tätigen Vorverkaufsste...