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Einkommensteuer; | Vereinbarkeit von § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG (1992) mit EG-Recht
Ist § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG in der in 1992 geltenden Fassung, der die Abzugsfähigkeit von Beiträgen an Versicherungsunternehmen davon abhängig macht, dass die Unternehmen ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben oder ihnen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt ist, mit Art. 39, 43 und 49 EG-Vertrag vereinbar? (FG Schleswig-Holstein, Vorlagebeschl. v. - I 1327/94, Az. des EuGH: Rs. C-288/01, EFG 2002, 1210). •Hinweis: Durch das StMBG v. wurde der Abzug von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben ausgedehnt auf Beiträge an Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der EG, die das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen. Die Regelung des § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. d. F. des StMBG ist jedoch erstmals für den VZ 1993 anzuwenden. Mit Recht macht das FG die EG-Rechtswidrigkeit der Altregelung geltend. Mit der...