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Einkommensteuer; | teilweiser Abzug von Kosten für eine Auslandsreise
Das aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG hergeleitete Aufteilungsverbot steht einem Abzug von Reisekosten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es angesichts einer überwiegend beruflich veranlassten Reise zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (, EFG 2001, 1186). •Hinweis: Im Streitfall war der Kl. in die USA gereist, um an einer Computer-Konferenz in Las Vegas teilzunehmen. Von den sieben Tagen des reinen USA-Aufenthalts (ohne An- und Abreise) erkannte das FG vier Tage als eindeutig beruflich veranlasst an. Folglich waren die eindeutig diesen Tagen zuzurechnenden Kosten (Lehrgangskosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen) zu berücksichtigen. Außerdem hat das FG das allgemeine Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG für untrennbare Mischaufwendungen durchbrochen und 4/7 d...