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Polen; | Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz v. 20. 7. 2001 soll das polnische Verbraucherschutzrecht an die EU-Regelungen in diesem Bereich anpassen. Das Gesetz gilt für Kreditverträge zwischen einem Unternehmer, der in Ausübung seiner Tätigkeit einen Kredit, gleich welcher Form, gewährt oder zusagt (Kreditgeber) und einem Verbraucher. Als Verbraucher im Sinne des Gesetzes gilt eine natürliche Person, die einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließt, wenn das Ziel dieses Vertrags in keiner direkten Verbindung zur wirtschaftlichen Tätigkeit steht.