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Doppelbesteuerung; | Auslandsbezug einer Segelyacht- verscharterung
Die Vermietung einer Segelyacht im Ausland mit Einkünfteerzielungsabsicht führte in aller Regel auch im Licht des § 2a EStG i. d. F. des StÄndG 1992 zu ausgleichsfähigen Verlusten (, rkr., EFG 2001, 831). •Hinweis: Im Streitfall erwirtschaftete der Kl. durch die Vercharterung einer Segelyacht (eingetragen im Schiffsregister in Hamburg) Verluste in 1992. Die Vercharterung der Segelyacht führt nach Art. 18 DBA-Frankreich (sonstige Einkünfte) zur Versteuerung im Inland. Die Versteuerung nach dem Belegenheitsprinzip ist nach Art. 3 Abs. 3 DBA-Frankreich ausgeschlossen. Die Verluste sind nach Auffassung des FG auch mit den übrigen positiven Einkünften des Kl. ausgleichsfähig, da die Verlustausgleichsbeschränkung des § 2a Abs. 1 EStG keine Anwendung findet. Verluste aus der entgeltli...