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Arbeitsrecht; | Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 2001/19 EG v. sind die Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und die Richtlinien 77/452/EWG, 77/453/EWG, 78/686/EWG, 78/687/EWG, 78/1026/EWG, 78/1027/EWG, 80/154/EWG, 80/155/EWG, 85/384/EWG, 85/432/EWG, 85/433/EWG und 93/16/EWG über die Tätigkeiten der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, des Zahnarztes, des Tierarztes, der Hebamme, des Architekten, des Apothekers und des Arztes geändert worden. Der Wortlaut der Richtlinie ist im ABl EG Nr. L 206 S. 1 ff. veröffentlicht.