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Körperschaftsteuer; | Gewinnermittlung beim Verkauf von Grundbesitz durch beschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft
Der Gewinn aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen unterliegt der beschränkten ESt-Pflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2f) EStG — in der ab dem VZ 1994 geltenden Fassung — auch dann, wenn das Grundstück bereits vor In-Kraft-Treten dieser Regelung erworben wurde. Zu versteuern ist in entsprechender Anwendung von §§ 17 Abs. 2, 23 Abs. 3 EStG der Betrag, um den der Verkaufserlös die historischen Anschaffungskosten übersteigt (FG Schl.-Holst., Urt. v. - I 1298/98, EFG 2001, 505). •Hinweis: Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2f) EStG unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch die Veräußerung von unbeweglichem Vermögen erzielt werden, der beschränkten Steuerpflicht. Dabei gelten gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2f Satz 2 EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch die Einkünfte aus Tätigkeiten, die von einer Körperschaft ohne Sitz und Geschäftsleitung im Inland erzielt werden. Die Vorschrif...