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Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-03588 Die Unternehmensnachfolge durch Errichtung einer (oder mehrerer) Stiftungen ist ein Fall der Unternehmensnachfolgeplanung mit ganz besonderen Vor-, aber auch speziellen Nachteilen. Neben zivil- und steuerrechtlichen Fragen sind es vor allem auch menschliche Aspekte, die der Berater zu beachten hat.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Stiftungszivilrecht
[i]Es gilt u. a. der Grundsatz der VermögenserhaltungDie Stiftung ist in ihrer Grundform eine wertneutrale, steuerpflichtige juristische Person des Privatrechts ohne Eigentümer, Gesellschafter oder Mitglieder. Als eine auf Dauer angelegte Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände ist sie einem oder mehreren Zwecken gewidmet. Ihr Grundstockvermögen darf in seiner Substanz grds. nicht angegriffen werden (Grundsatz der Vermögenserhaltung). Denn die Stiftung besteht eben nur aus diesem Vermögen. Es ist jeder Stiftungszweck zulässig, der nicht das Gemeinwohl gefährdet (§ 80 Abs. 2 BGB).
Unternehmensverbundene Stiftung
[i]Stiftung übernimmt Rolle der (Mit-)GesellschafterinStiftungen können verschiedene unternehmensbezogene Zwecke verfolgen. In der Praxis wird eine Stiftung vor allem als alleinige Gesellschafterin oder Mitgesellschafterin einer Personen- oder Kapitalgesellschaft eingesetzt ...