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Umsatzsteuer | Ausweitung des Geschäftsveräußerungsbegriffs
Nach dem stellt die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung dar, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann.
Die Begründung zu dieser zügig ergangenen Anschlussentscheidung zum , Schriever NWB MAAAD-96071 , ist kurz und bündig ausgefallen. Von ihr (bzw. der Rechtsprechung des EuGH) geht eine Ausweitung des Geschäftsveräußerungsbegriffs des § 1 Abs. 1a UStG im Lichte der 6. EG-RL (bzw. MwStSystRL) aus, die i...