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Zivilprozessrecht | Vorzeitige Verwalterabberufung führt zum Verlust der Einzugsermächtigung
Wird die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorzeitig abberufen (§ 26 Abs. 1 WEG), weil den Wohnungseigentümern wegen gravierender Pflichtverletzungen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar und das Vertrauensverhältnis zerstört ist, führt das im Regelfall dazu, dass eine Ermächtigung zum Forderungseinzug (§ 185 Abs. 1 BGB) erlischt. Im entschiedenen Fall hatte die Verwalterin vor ihrer Abberufung mehrere Zahlungstitel wegen rückständiger Hausgelder gegen einzelne Mitglieder der WEG erstritten. Aus diesen Zahlungstiteln betrieb sie mit Einverständnis der neuen Verwalterin die Zwangsvollstreckung. Die dagegen erhobene Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) der WEG hatte Erfolg. Zwar sei die Beklagte – so der BGH – als Gläubigerin der Vollstreckungstitel berechtigt, die darin zuerkannten materiell-rechtlich der Wohnu...