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Arbeitgeber soll Smartphones und Software steuerfrei überlassen dürfen
[i]Hechtner, NWB 7/2012 S. 546Der Finanzausschuss beschloss am folgende Gesetzesänderungen, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in den Entwurf eines Gemeindefinanzreformgesetzes (BT-Drucks. 17/8235) aufgenommen wurden:
[i]Computer-SoftwareDie private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Dies soll auch gelten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt.
[i]SchachteldividendenSchachteldividenden aus dem Ausland, die nach den Regelungen einiger Doppelbesteuerungsabkommen in bestimmten Fällen steuerfrei sind, sollen nun doch versteuert werden müssen. Die Regelung betrifft besonders Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).
[i]USt-Satz auf PferdeDer ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Pferde soll aufgehoben werden. Auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden soll künftig der reguläre Steuersatz von 19 % erhoben werden.