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Rumänien; | Unterzeichnung eines neuen DBA
Am wurde in Berlin ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Rumänien unterzeichnet. Strukturell und inhaltlich entspricht das neue Abkommen weitgehend dem OECD-MA. Als Investitionsanreize sind insbesondere die Ermäßigung der Quellenbesteuerung bei Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen von bisher 10 auf 5 % sowie bei Zinsen und Lizenzgebühren von bisher 10 auf 3 % hervorzuheben. Das Abkommen kann nach dem Abschluss der Ratifizierungsverfahren in beiden Ländern in Kraft treten. Dies wird ein Jahr nach der erfolgten Ratifizierung der Fall sein. Für die Übergangszeit ist das geltende Abkommen weiter anzuwenden; es wird mit Inkrafttreten des neuen Abkommens außer Kraft treten.