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Steuerrecht; | Aufrechterhaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
Der EuGH hat in der Rs. C-276/98 mit Urt. v. 8. 3. 2001 wie folgt entschieden: (1) Die Portugiesische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 12 und 28 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 92/77/EWG des Rates v. 19. 10. 1992 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG (Annäherung der MwSt-Sätze) geänderten Fassung verstoßen, indem sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % auf Umsätze mit den in den Punkten 1.8, 2.11 und 3.8 der Liste I im Anhang zum portugiesischen Mehrwertsteuergesetz aufgeführten Gegenständen, darunter Weine, zur Erforschung alternativer Energien bestim...