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Bilanzierung | Passivierung „angeschaffter” Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot
Nach dem sind betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund steuerlicher Rückstellungsverbote (hier: für Jubiläumszuwendungen und für Beiträge an den Pensionssicherungsverein) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bestätigung und Fortführung des , BStBl 2011 II S. 566; entgegen BStBl 2011 I S. 627).
Es kommt also − auch in der ersten Steuerbilanz nach einem „Asset-Deal” − nicht zu ...BStBl 2011 I S. 1314