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Bulgarien; | Novelle zum Gesetz über die Einkommensteuern von natürlichen Personen
Lt. Steuernovelle (GBl Nr. 105/2000) wurde der Spitzensteuersatz von 40 % auf 38 % gesenkt. Die Steuertarife betragen mit Wirkung ab : bis 1 200 Lewa: steuerfrei; über 1 200 bis 1 620 Lewa: 20 % über 1 200 Lewa; über 1 620 bis 4 800 Lewa: 84 Lewa + 26 % über 1 620 Lewa; über 4 800 bis 16 800 Lewa: 910,80 Lewa + 32 % über 4 800 Lewa; über 16 800 Lewa: 4 750,80 Lewa + 38 % über 16 800 Lewa. Teilweise neu festgelegt wurde die Einkommensteuerpauschalierung für bestimmte Gewerbetätigkeiten, die angewandt werden kann, wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten 75 000 Lewa nicht überschreitet. So entrichten z. B. Fahrlehrer je Motorfahrzeug in Abhängigkeit vom funktionalen Typ der Ortschaft eine jährliche Pauschalsteuer in Höhe von 200 bis 500 Lewa (bisher 400 bis 1 000 Lewa).