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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 192/09, 7 K 193/09 EFG 2012 S. 730 Nr. 8

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuer auf künftige (umsatzsteuerbelastete) Bauerrichtungskosten

Leitsatz

  1. Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine USt-Belastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der GrESt (gegen ständige Rechtsprechung des II. BFH-Senats – vgl. , BStBl II 2005, 220; v. II R 49/04, BStBl II 2006, 269; Beschl. v. II B 15/04, BFH/NV 2005, 723 u. v. II B 153/05, BFH/NV 2006, 2129).

  2. Der Bauerrichtungsvertrag ist kein Grundstückskaufvertrag, sondern ein selbstständiger Werkvertrag über einen erst noch herzustellenden Gegenstand, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht existent ist.

  3. Da die Verpflichtung zur Ausführung der Bauerrichtungsleistungen in § 1 GrEStG nicht als steuerbarer Vorgang bezeichnet ist, fällt hierfür keine GrESt an, sondern allein USt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 477 Nr. 8
EFG 2012 S. 730 Nr. 8
GStB 2012 S. 114 Nr. 4
KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 5
KÖSDI 2012 S. 17845 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2012 S. 704
FAAAE-03054

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.08.2011 - 7 K 192/09, 7 K 193/09

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