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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 370/11 EFG 2012 S. 882 Nr. 9

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21

Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer

Leitsatz

  1. Ein privater Lehrer (hier: selbstständige Dozentin für Englisch und Französisch) ist mit seinen Leistungen zwar nach nationalem Recht (§ 4 Nr. 21 UStG) nicht von der USt befreit. Der private Lehrer kann sich hinsichtlich der USt-Befreiung aber unmittelbar auf das Unionsrecht berufen – Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL.

  2. Der Begriff des „Privatlehrers” in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL setzt nicht voraus, dass nach nationalem Recht eine Befähigung zum Lehramt durch Hochschulabschluss besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 882 Nr. 9
KÖSDI 2012 S. 17928 Nr. 6
VAAAE-03053

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.12.2011 - 5 K 370/11

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