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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7361/12 EFG 2013 S. 1074 Nr. 13

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. j, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Steuerfreiheit der Umsätze einer selbstständigen Musiklehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSyst-Richtlinie 2006/112/EG

Leitsatz

1. Die im Rahmen einer Franchising-Vereinbarung als Einzelunternehmerin eine Musikschule betreibende Erzieherin kann sich für die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Umsätze auf die für Privatlehrer geltende Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG berufen.

2. Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht” i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystemRL beschränkt sich nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studierenden zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 8 Nr. 34
DStRE 2013 S. 1186 Nr. 19
EFG 2013 S. 1074 Nr. 13
KÖSDI 2013 S. 18487 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2013 S. 1957
UStB 2013 S. 199 Nr. 7
XAAAE-35893

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 26.03.2013 - 7 V 7361/12

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