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Umsatzsteuer; | Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Verwalters
(1) Die Bestellung eines vorläufigen Verwalters für eine Muttergesellschaft steht der Annahme der Organschaft mit der Tochtergesellschaft entgegen, wenn das Amtsgericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen nach §§ 12, 57, 59 VerglO anordnet, durch die der vorläufige Verwalter den maßgeblichen Einfluß auf die Muttergesellschaft erhält und die Tochtergesellschaft vom Vergleichsantragsverfahren unberührt bleibt. (2) Der Vorsteuererstattungsanspruch entsteht bereits in dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Umsatz ausgeführt wird (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. - 9 K 241/99 (9 K 171/94), EFG 1354). • Hinweis: Im Streitfall hatte die W-GmbH — nachdem von ihr das Vergleichsverfahren und vom Amtsgericht ein vorläufiger Verwalter bestellt worden war — alle Geschäftsanteile der...