Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Australien; | Auskunftsersuchen im Rahmen von Betriebsprüfungen
In der Rs. Daihatsu Australia Pty Ltd v Deputy Commissioner of Taxation hat der ”Federal Court of Australia” am entschieden, dass die an Daihatsu Australia Pty Ltd und vier seiner Mitarbeiter gerichteten schriftlichen Auskunftsersuchen nach Section 264 Income Tax Assessment Act 1936 (ITAA 1936) rechtmäßig und daher nicht aufzuheben sind. Das ”Australian Taxation Office” (ATO) hatte im Vorfeld einer Betriebsprüfung der Konzernverrechnungspreise zunächst an die australische Vertriebsgesellschaft des Fahrzeugherstellers Daihatsu und später an vier ihrer Mitarbeiter Auskunftsersuchen gerichtet, nachdem die Gesellschaft während eines Zeitraums von ca. 22 Monaten der informellen Aufforderung nicht gefolgt war, Informationen über ihre Anteilseigner, über ihre interne Organisationsstruktur sowie ...