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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 12 | Umsatzsteuer: Einbehaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen sind steuerpflichtig

Der BFH hat jüngst entschieden, dass von einem Unternehmer vereinnahmte Entgelte – im Streitfall von Fluggesellschaften für Billigtickets – auch dann der Umsatzbesteuerung unterliegen, wenn der Unternehmer die geschuldete Leistung nicht erbringt, das Entgelt aber gleichwohl behalten darf. Ob das Urteil auch auf andere Fallgestaltungen wie z.B. Stornokosten bei Hotelbuchungen anzuwenden ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Bleiben wir noch einen Moment bei der Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden: Einbehaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Der Streitfall betraf eine Fluggesellschaft. Das Urteil hat aber grundsätzliche Bedeutung. Sie sollten daher die Auswirkungen auf Ihre Mandanten prüfen. Zum Beispiel auf Hoteliers, die bei der Stornierung von Buchungen Anzahlungen nicht oder nicht in voller Höhe erstatten.

Wer schon einmal einen Billigflug gebucht hat, der kennt das Procedere. Verbilligte Flugtickets müssen zumeist vorausbezahlt werden. Sie sind nicht umbuchbar und verfallen, wenn der Kunde nicht mindestens 30 Minuten vor dem Abflug erscheint. Eine Fluggesellsch...

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